
Ein scheinbar harmloser Spaziergang mit dem Hund endete für eine Frau mit einem schmerzhaften Beinbruch – und für den Hundehalter mit einer fünfstelligen Rechnung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein wegweisendes Urteil zur Tierhalterhaftung gefällt: Auch ohne eigenes Verschulden haftet der Tierhalter für Schäden, die durch die Eigenbewegung seines Hundes entstehen – selbst dann, wenn das Tier an der Leine geführt wurde.
Unfall mit Folgen: 11.639 Euro Schadenersatz
Der Fall: Die Tochter eines Hundehalters rief beim Gassigehen den Hund zurück, um eine entgegenkommende Spaziergängerin nicht zu behindern. Dabei wickelte sich die Schleppleine unglücklich um das Bein der Frau – sie stürzte und zog sich eine Schienbeinfraktur zu. Die gesetzliche Krankenversicherung übernahm die Behandlungskosten in Höhe von 11.639 Euro – und forderte Regress vom Tierhalter.
Der BGH gab der Krankenkasse recht (Az. VI ZR 381/23). Entscheidend sei die sogenannte Gefährdungshaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833 BGB), die eine Haftung des Tierhalters auch ohne Verschulden vorsieht. Begründet wird dies mit der „spezifischen Tiergefahr“, die sich aus dem natürlichen Verhalten eines Tieres, seiner Kraft und Bewegungsdynamik ergibt – unabhängig davon, ob es geführt wird oder nicht.
Versicherungsexpertin warnt: „Absicherung ist kein Luxus, sondern Pflicht“
„Für Hundehalter ist deshalb eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung unverzichtbar“, warnt Schadenexpertin Margareta Bösl. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Niedersachsen ist sie bereits gesetzlich vorgeschrieben – in anderen wird sie dringend empfohlen. Die Versicherung springt ein, wenn Personen-, Sach- oder Vermögensschäden durch das Tier verursacht werden – und das schnell mit existenzbedrohenden Summen verbunden sein kann.
Neben der klassischen Haftung für Halter und Hundeführer sollte der Schutz auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen abdecken. Einige Anbieter übernehmen zusätzlich die Kosten bei Forderungsausfall – etwa, wenn der Hundehalter selbst geschädigt wird, der eigentliche Verursacher aber zahlungsunfähig ist.
Fazit: Tierliebe braucht Verantwortung
Das Urteil des BGH macht deutlich: Wer ein Tier hält, übernimmt nicht nur Fürsorge, sondern auch eine weitreichende rechtliche Verantwortung. Schon eine unbedachte Bewegung des Hundes kann kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher kein optionaler Komfort – sondern ein Muss für jeden verantwortungsbewussten Hundehalter.

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