Kinder sicher mitnehmen: Was Autofahrer beim Transport fremder Kinder beachten müssen

Kinder im Auto (über Jupiterimages)
Kinder im Auto (über Jupiterimages)

Ob Fußballtraining, Kindergeburtstag oder Wochenendausflug – viele Eltern kennen die Situation: Man fährt nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch deren Freunde. Zum Schulstart ist das Thema besonders aktuell, denn nun sind wieder viele Kinder gemeinsam unterwegs. Wer Verantwortung für fremde Kinder übernimmt, sollte nicht nur an Gurte und Kindersitze denken, sondern auch an rechtliche Absicherung und Versicherungsschutz.

Rechtliche Absicherung vor der Fahrt

Bevor Kinder von Dritten mitgenommen werden, empfiehlt es sich, eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einzuholen. Darin sollten Name und Alter des Kindes, Zeitraum und Ziel der Fahrt, Kontaktdaten sowie eine medizinische Vollmacht enthalten sein. Auch eine Absprache zu möglichen Risiken kann sinnvoll sein – auch wenn eine vollständige Haftungsbefreiung rechtlich nicht möglich ist, lassen sich Missverständnisse so vermeiden. Für Auslandsfahrten reicht eine einfache Erklärung nicht aus: Viele Länder verlangen eine beglaubigte Reisevollmacht mit zusätzlichen Angaben.

Sicherungspflicht im Auto

Kinder müssen nach § 21 StVO bis zum 12. Geburtstag oder einer Körpergröße von 150 cm in einem geeigneten Kindersitz gesichert sein. Entscheidend ist, dass der Sitz zum Alter, Gewicht und zur Größe passt und korrekt eingebaut wird. Dicke Jacken sollten abgelegt werden, damit der Gurt richtig sitzt. Auch bei spontanen Mitfahrten von Freunden der eigenen Kinder muss ein passender Sitz vorhanden sein.

Kinder auf dem Beifahrersitz

Grundsätzlich dürfen Kinder auch vorne mitfahren, allerdings nur im passenden Kindersitz. Rückwärtsgerichtete Sitze sind auf dem Beifahrersitz nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist. Am sichersten sind Kinder aber weiterhin auf der Rückbank, besonders auf dem mittleren Platz mit Dreipunktgurt.

Aufsichtspflicht während der Fahrt

Autofahrer tragen nicht nur die Verantwortung für die Sicherung, sondern auch für das Verhalten der Kinder. Sie müssen darauf achten, dass die kleinen Mitfahrer angeschnallt sind und keine gefährlichen Handlungen ausführen. Wird es unruhig, sollte lieber angehalten werden, statt während der Fahrt einzugreifen. Kommt es zu Schäden durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, können Gerichte den Fahrer haftbar machen.

Versicherungsschutz bei Unfällen

Bei einem Unfall sind Kinder in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Zusätzlich können je nach Situation die gesetzliche Unfallversicherung (beispielsweise auf dem Weg zur Schule oder Kita), die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto sowie die private Haftpflicht greifen. Eine spezielle Insassenunfallversicherung ist meist nicht erforderlich.

Haftung bei Schäden durch Kinder

Ob Kinder für Schäden haften, hängt vom Alter ab:

  • Unter 7 Jahren haften sie nicht.
  • Zwischen 7 und 10 Jahren haften sie nur bei Vorsatz.
  • Ab 10 Jahren haften sie, wenn sie die Folgen ihres Handelns einschätzen können.

Können Kinder nicht haftbar gemacht werden, tragen Eltern oder Aufsichtspersonen die Verantwortung. Eine Familienhaftpflichtversicherung schützt hier vor finanziellen Folgen.

Notfallmanagement und Erziehungsrecht

Für alle Fälle sollten wichtige Informationen griffbereit sein: Notfallkontakte, Adressen und eine medizinische Vollmacht. Im Rahmen des Erziehungsrechts darf der Fahrer den Kindern Anweisungen geben, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Wer vorbereitet ist, kann die Fahrt entspannt angehen und dafür sorgen, dass alle Kinder sicher ans Ziel kommen.

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