Ob Kostüm, Perücke oder Maske: Rund um Karneval bestellen viele Verbraucher ihre Verkleidung kurzfristig im Internet. Kommt die Ware zu spät, passt nicht oder weist Mängel auf, stellen sich Fragen zu Widerruf, Rücktritt und Gewährleistung. Carsten Föhlisch, Verbraucherrechtsexperte beim Gütesiegelanbieter Trusted Shops, erläutert die Rechtslage.
1. Widerrufsrecht: 14 Tage
Bei Onlinekäufen gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Wurde eine Bestellung in mehreren Teilsendungen geliefert, startet sie erst mit Zugang der letzten Lieferung. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht, kann sich die Frist verlängern.
2. Kostüm anprobieren – erlaubt, aber mit Grenzen
Verbraucher dürfen Produkte so prüfen, wie es im stationären Handel möglich wäre. Ein kurzes Anprobieren eines Kostüms ist daher zulässig. Wird das Kostüm jedoch deutlich genutzt oder beschädigt, kann der Händler unter Umständen Wertersatz verlangen.
3. Hygieneartikel: Widerruf kann ausgeschlossen sein
Für versiegelte Produkte aus Gründen des Gesundheits- oder Hygieneschutzes kann das Widerrufsrecht entfallen, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Ob diese Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab – etwa bei bestimmten Masken, Kontaktlinsen oder Kosmetikprodukten.
4. Lieferung zu spät: Nachfrist setzen
Onlineshops müssen klar über Lieferzeiten informieren und diese einhalten. Kommt die Ware nicht rechtzeitig an, sollten Käufer zunächst eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch dann keine Lieferung, kann ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein.
5. Mangelhafte Ware: Gewährleistungsrechte
Ist das Kostüm beschädigt oder entspricht nicht der Beschreibung, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Dabei geht es nicht um Nichtgefallen, sondern um einen Sachmangel. Verbraucher können Nacherfüllung verlangen – also Reparatur oder Ersatz –, und unter bestimmten Voraussetzungen den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Plattformkäufe: Verkäuferstatus prüfen
Gerade vor Karneval wird viel über Online-Marktplätze verkauft. Entscheidend ist, ob der Anbieter gewerblich oder privat handelt. Nur bei gewerblichen Verkäufern besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Privatverkäufen gilt dieses grundsätzlich nicht.
Praktische Tipps
- Lieferangaben dokumentieren: Bestellbestätigung, Lieferfenster und Tracking sichern.
- Ware zügig prüfen: Nur so intensiv testen wie nötig, um Rechte nicht zu gefährden.
- Fristen beachten: Widerruf rechtzeitig erklären, nicht nur absenden.

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