Zu wenig Liebe, zu viele Zweifel: Mann bekommt Katzen nicht zurück

Katze (über Adri)
Katze (über Adri)

Ein Tierschutzfall aus dem Nürnberger Land hat nun ein juristisches Nachspiel gefunden – mit eindeutigem Ergebnis: Ein Mann, der drei aus seinem Wohnhaus beschlagnahmte Katzen zurückhaben wollte, ist vor Gericht gescheitert. Zwar behauptete er, die Tiere gehörten ihm – doch weder konnte er ihre Namen nennen noch erklären, woher sie stammten. Das Amtsgericht Hersbruck wies seine Klage ab: Zu viele Zweifel, zu wenige Beweise.

Die Tiere hatten in einem Haus gelebt, das der Kläger gemeinsam mit einer Frau bewohnte – jener Frau, der es behördlich untersagt war, Katzen zu halten. Bei einer Kontrolle fanden Mitarbeiter des Landratsamts die Katzen samt Zubehör, Medikamenten und Unterlagen im Bereich der Frau – nicht beim Kläger. Dennoch erklärte dieser später, er sei der Eigentümer.

Doch vor Gericht verfing das nicht. Der Mann konnte weder Kaufbelege noch genaue Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere machen, nicht einmal deren Namen wusste er sicher. Seine Aussagen blieben vage, das Gericht sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Eigentümerschaft – und ließ die Katzen im Tierheim.

Berufung gescheitert – Katzen bereits vermittelt

Der Fall ging weiter zum Landgericht Nürnberg-Fürth, doch auch dort hatte der Kläger keinen Erfolg. Die Richter bestätigten: Die Katzen lebten offenbar bei der Frau, nicht bei ihm – und auch ein späterer „Rückblick“ auf Eigentumsverhältnisse reichte nicht aus. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wirkte der Mann eher ratlos als tierlieb: Er musste sich von der Frau helfen lassen, um die Namen der Tiere zu nennen.

Zudem waren die Katzen mittlerweile offiziell vom Tierheim vermittelt worden – mit behördlicher Genehmigung. Selbst wenn dem Kläger ursprünglich Rechte zugestanden hätten, wären diese durch die Veräußerung erloschen.

Der Kläger zog daraufhin seine Berufung zurück. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 4 C 222/24 (AG Hersbruck), Az. 15 S 107/25 (LG Nürnberg-Fürth)). Ob die Behörden die Tiere damals zu Recht aus dem Haus geholt haben, war übrigens nicht Gegenstand des Verfahrens.

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